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GOOLUX 2.0

made in germany

Präambel

Im Folgenden sind die Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) der GooLux UG (haftungsbeschränkt) aufgeführt. Diese beziehen sich auf den zwischen den Vertragsparteien geschlossenen Lizenzpartnervertrag. Die Vertragsparteien sind:


die GooLux UG (haftungsbeschränkt)
- vertreten durch den Geschäftsführer Steffen Schwarzlose -
(nachfolgend Anbieter genannt)
und
der Nutzer der GooLux-Webpräsenz und Vertriebspartner des Anbieters
(nachfolgend Lizenzpartner genannt)


Der Anbieter betreibt unter mehreren Domains die GooLux-Webpräsenz. Alle damit zusammenhängenden Dienste und Webseiten werden im Folgenden zusammenfassend als GooLux bezeichnet. Alle Anzeigen gegenüber dem Anbieter müssen stets in schriftlicher Form per Email, Fax oder Briefsendung erfolgen.

GooLux UG (haftungsbeschränkt)
Puschkinstraße 45
14712 Rathenow
Email: info@goolux.com
Fax: 03385 / 510719

Der Anbieter kann den Lizenzpartner über Änderungen der Vertragsbedingungen (Konditionen, Preise usw.) und technische Angelegenheiten auch per Email rechtsverbindlich informieren. Einschlägig dafür ist die von Lizenzpartner bei GooLux hinterlegte Standard-Email-Adresse.

Die Nutzung von GooLux wird ferner durch die GooLux-Richtlinien und durch die Klausel zum Urheberrecht geregelt. Des Weiteren wird eine gesonderte und separat zu bestätigende Anti-Spam-Vereinbarung Bestandteil dieses Vertrags.

Das Angebot des Anbieters richtet sich nur an gewerblich und selbständig tätige natürliche sowie juristische Personen. Es richtet sich ausdrücklich nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes (§ 13 Bürgerliches Gesetzbuch).

Der Lizenzpartner hat jederzeit die Möglichkeit, diese AGB, die GooLux-Richtlinien, die Urheberrechtsklausel und die Anti-Spam-Vereinbarung über GooLux abzurufen, auszudrucken, herunterzuladen und abzuspeichern.

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A. AGB.

§ 1 Geltungsbereich

Die jeweils aktuelle Fassung der AGB gilt für alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Lizenzpartner, soweit diese Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit GooLux stehen. Erweiterungen oder Einschränkungen der AGB seitens des Lizenzpartners sind ausgeschlossen.

Eine Nutzung von GooLux ohne Einwilligung in diese AGB ist ebenso unzulässig wie eine Nutzung unter Umgehung der dafür vorgesehenen Zugangswege.

Der Anbieter gewährt allen registrierten Lizenzpartnern für die Dauer des Vertrags ein einfaches Nutzungsrecht an GooLux.

Mit der Registrierung stimmt der Lizenzpartner diesen AGB ausdrücklich zu.

§ 2 Vertragsgegenstand

Der Anbieter betreibt eine webbasierte Marketing-Software, welche für den Lizenzpartner als ASP-Service bereitgestellt wird. Das bedeutet, dass die Marketing-Software vom Lizenzpartner nicht gekauft, sondern gemietet wird. Der Anbieter stellt die technische Plattform für die Kontaktgenerierung über Webseiten, für die Kontaktadministration und für den Versand von Emails bereit. Die erfolgreiche Anwendung dieser technischen Plattform obliegt alleine dem Lizenzpartner.

Der Anbieter ist weder verantwortlich für die Inhalte der über GooLux bereitgestellten Webseiten noch für die Inhalte der über GooLux versandten Emails, da eine Überprüfung aus rechtlichen, sachlichen oder sonstigen Gesichtspunkten nicht vorgenommen wird.

Der Lizenzpartner zahlt eine der Vertragslaufzeit entsprechende Nutzungsgebühr. Nach Zahlungseingang wird der Dienst entsprechend freigeschaltet. Die Höhe der Nutzungsgebühr sowie der entsprechende Leistungsumfang ist der jeweils aktuellen Preisliste zu entnehmen.

Jeder Lizenzpartner kann Kunden für die angebotenen Produkte vermitteln (Produkte des Anbieters und Produkte einschlägiger Kooperationspartner des Anbieters). Darüber hinaus kann der Lizenzpartner auch weitere Lizenzpartner für den Anbieter werben. Für beide Aktivitäten (Kunden- und Lizenzpartner-Akquisition) sowie für die Betreuung und Einarbeitung erhält der Lizenzpartner eine Provision, die sich aus dem jeweils aktuellen Verdienstplan ergibt.

§ 3 Registrierung

Zur Registrierung zugelassen sind ausschließlich juristische und unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen. Bei der Registrierung juristischer Personen, ist der Name der vertretungsberechtigten natürlichen Person anzugeben.

Der Lizenzpartner sichert zu, dass alle von ihm bei der Registrierung angegebenen Daten (im Folgenden: Lizenzpartnerdaten) der Wahrheit entsprechen und vollständig sind. Des Weiteren ist der Lizenzpartner verpflichtet, alle Änderungen seiner Lizenzpartnerdaten unverzüglich beim Anbieter anzuzeigen.

§ 4 Passwort

Im Zuge des Registrierungsvorgangs muss der Lizenzpartner selbst ein persönliches Passwort festlegen, um sich in GooLux einloggen zu können.

Der Lizenzpartner ist verpflichtet, sein Passwort geheim zu halten, um so einen Missbrauch seiner Daten zu verhindern. Im Gegenzug versichert der Anbieter, das Passwort nicht an Dritte weiterzugeben und den Lizenzpartner zu keinem Zeitpunkt danach zu fragen.

Sollte es dennoch zu einem Datenmissbrauch kommen, so ist der Lizenzpartner verpflichtet, dies unverzüglich beim Anbieter anzuzeigen.

§ 5 Vertragsschluss

Durch die Absendung des Registrierungsformulars gibt der Lizenzpartner gegenüber dem Anbieter ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Lizenzpartnervertrags ab. Der Anbieter nimmt dieses Angebot mit der sofortigen Zusendung einer Bestätigungs-Email, in welcher der Lizenzpartner seine persönliche ID-Nummer erhält, an. Damit ist der Vertrag zu Stande gekommen.

§ 6 Zahlung

Der Lizenzpartner ist zur Vorkasse verpflichtet.

Die der Laufzeit entsprechende Nutzungsgebühr ist mit Vertragsschluss für die gesamte Laufzeit sofort zur Zahlung fällig.

Die Entrichtung der Nutzungsgebühr kann ausschließlich über die vom Anbieter angebotenen Zahlungssysteme erfolgen. Zu diesem Zweck muss der Lizenzpartner nach Vertragsschluss einen entsprechenden Auftrag zur Begleichung der offenen Rechnung veranlassen.

Kann die Nutzungsgebühr nicht vom Anbieter eingezogen werden, trägt der Lizenzpartner alle daraus entstehenden Kosten, insbesondere Bankgebühren im Zusammenhang mit der Rückgabe von Lastschriften und vergleichbare Gebühren, in dem Umfang, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat.

§ 7 Preise / Preisänderungen / Rechnungen

Einschlägig für die Rechnungsstellung ist die jeweils aktuell gültige Preisliste. Die aufgeführten Preise sind Brutto-Preise (inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 %). Für individuelle Leistungen vom Anbieter, die in der Preisliste nicht aufgeführt sind, ist eine gesonderte Vereinbarung über das Entgelt zu treffen.

Der Anbieter behält sich die Möglichkeit der Preisänderung vor. Der Lizenzpartner erhält 30 Tage vor Eintritt einer Preisänderung eine entsprechende Informations-Email an die bei GooLux hinterlegte Standard-Email-Adresse.

Der Anbieter übersendet alle Rechnungen an den Lizenzpartner per Email an die bei GooLux hinterlegte Standard-Email-Adresse. Des Weiteren hat der Lizenzpartner die Möglichkeit, alle an ihn gerichteten Rechnungen bei GooLux einzusehen und dort herunterzuladen.

§ 8 Laufzeit des Vertrags

Die Vertragslaufzeit erstreckt sich auf den vom Lizenzpartner gebuchten Mindestnutzungszeitraum. Danach verlängert der Lizenzpartner durch Zahlung einer dem gebuchten Verlängerungszeitraum entsprechenden Nutzungsgebühr. Eine automatische Verlängerung der Laufzeit erfolgt somit nicht.

§ 9 Beendigung des Vertrags

Zur ordentlichen Kündigung des Vertrags zum Ablauf des Mindestnutzungszeitraums oder anschließend zum Ablauf eines Verlängerungszeitraums durch den Lizenzpartner bedarf es keiner ausdrücklichen Kündigungserklärung. Bezahlt der Lizenzpartner nicht innerhalb von vier Wochen nach Ablauf des Mindestnutzungszeitraums oder eines Verlängerungszeitraums, wird das Vertragsverhältnis automatisch gekündigt. Innerhalb dieser Vier-Wochen-Frist gilt der Lizenzpartner als inaktiv.

Der Anbieter hingegen kann den Vertrag ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung der gesetzlichen Frist, welche sich aus § 89 HGB ergibt, zum Ablauf des gebuchten Mindestnutzungszeitraums oder anschließend zum Ablauf eines Verlängerungszeitraums ordentlich kündigen. In diesem Fall muss die Kündigungserklärung schriftlich erfolgen.

Das Recht beider Parteien, aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt unberührt.

Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Anbieter unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zu der vereinbarten Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

Wichtige Gründe für den Anbieter sind insbesondere die folgenden Ereignisse:

  • Verstoß des Lizenzpartners gegen geltendes Recht
  • Verstoß des Lizenzpartners gegen diese AGB
  • Verstoß gegen die GooLux-Richtlinien
  • Verstoß gegen die Anti-Spam-Vereinbarung
  • Möglicher Imageverlust des Anbieters aufgrund des Vertragsverhältnisses mit dem Lizenzpartner (Ein Imageverlust kann z.B. dann angenommen werden, wenn der Lizenzpartner Schmähkritik über den Anbieter verbreitet.)

Beim Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Anbieter unabhängig von einer fristlosen Kündigung folgende Maßnahmen ergreifen:

  • Sperrung des Lizenzpartner-Accounts
  • Ausspruch einer Abmahnung

Im Falle einer Kündigung wird der Lizenzpartner-Account inklusive aller vom Lizenzpartner gespeicherten persönlichen Daten nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen unwiderruflich gelöscht. Sollte der Lizenzpartner eine sofortige Löschung seiner Daten wünschen, so kann er dies gegenüber dem Anbieter anzeigen.

§ 10 Rückerstattung von bereits bezahlten Entgelten

Der Anspruch des Lizenzpartners auf Rückerstattung von bereits bezahlten Entgelten ist grundsätzlich ausgeschlossen, insbesondere dann, wenn:

  • der Anbieter aus einem wichtigen Grund fristlos kündigt
  • der Anbieter aus einem wichtigen Grund den Zugang zum Lizenzpartner-Account sperrt

Lediglich bei der fristlosen Kündigung durch den Lizenzpartner aus wichtigem Grund kann der Anbieter bereits gezahlte Entgelte anteilig rückerstatten, allerdings nur dann, wenn der Grund in den Verantwortungsbereich des Anbieters fällt.

§ 11 Nutzungsausfall und Wartungsarbeiten

Der Anbieter ist rund um die Uhr bemüht, Störungen und Nutzungsausfälle zu vermeiden. Dennoch ist auch der Anbieter unter anderem abhängig von Server-Providern und Netzwerk-Providern, sodass es mitunter zu Störungen kommen kann, welche nicht in den Verantwortungsbereich des Anbieters fallen. Insofern übernimmt der Anbieter keine Gewährleistung für die permanente Nutzungsmöglichkeit.

Im Falle eines erheblichen Nutzungsausfalls, welcher in den Verantwortungsbereich der Anbieters fällt, entscheidet der Anbieter nach billigem Ermessen und nach den Geboten von Treu und Glauben, dem Lizenzpartner eine Gutschrift auf das für den einschlägigen Nutzungszeitraum entrichtete Entgelt auszustellen.

Der Anbieter wird planmäßige Wartungsarbeiten durchführen. Diese werden möglichst zu Zeiten mit statistisch niedrigen Zugriffsraten durchgeführt. Während der Wartungsarbeiten kann es zu funktionalen Einschränkungen der angebotenen Dienste kommen. Der Lizenzpartner wird nach Möglichkeit vorab per Email über solche Maßnahmen informiert. Einschlägig ist die bei GooLux hinterlegte Standard-Email-Adresse.

Die Wartungsarbeiten gelten nicht als Störung oder Nutzungsausfall im Sinne des oberen Absatzes.

§ 12 Störung der Dienste des Anbieters

Der Lizenzpartner verpflichtet sich im Zusammenhang mit der Nutzung von GooLux, in keiner Weise in die Funktionalität von GooLux einzugreifen bzw. auf Inhalte störend zuzugreifen. Bereits der Versuch wird als grobe Pflichtverletzung geahndet und stellt einen außerordentlichen Kündigungsgrund im Sinne des § 9 dieser AGB dar. Des Weiteren sind zweckentfremdete Maßnahmen verboten, die GooLux in unzumutbarer Weise überbelasten könnten.

§ 13 Abänderung der Dienste durch den Anbieter

Der Anbieter behält sich vor, einzelne Features von GooLux in einem für den Lizenzpartner zumutbaren Rahmen weiterzuentwickeln, abzuändern oder zu entfernen.

§ 14 Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – gegen den Anbieter (einschl. dessen Erfüllungsgehilfen), die leichte Fahrlässigkeit voraussetzen, bestehen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht / Kardinalpflicht verletzt worden ist.

Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall der Höhe nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie wegen Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

§ 15 Freistellung

Der Lizenzpartner stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen, frei, die andere Lizenzpartner oder sonstige Dritte gegen den Anbieter wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die vom Lizenzpartner in GooLux eingestellten Inhalte geltend machen. Der Lizenzpartner stellt den Anbieter ferner von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen, frei, die andere Lizenzpartner oder sonstige Dritte gegen den Anbieter wegen der Verletzung ihrer Rechte durch die Nutzung der Dienste des Anbieters durch den Lizenzpartner geltend machen. Der Lizenzpartner übernimmt alle dem Anbieter aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter entstehenden angemessenen Kosten, einschließlich der für die Rechtsverteidigung entstehenden angemessenen Kosten. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben unberührt.

Die vorstehenden Pflichten des Lizenzpartners gelten nicht, soweit der Lizenzpartner die betreffende Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

Werden durch die Inhalte des Lizenzpartners Rechte Dritter verletzt, wird der Lizenzpartner dem Anbieter nach Wahl des Anbieters auf eigene Kosten des Lizenzpartners das Recht zur Nutzung der Inhalte verschaffen oder die Inhalte schutzrechtsfrei gestalten. Werden durch die Nutzung der Dienste des Anbieters durch den Lizenzpartner Rechte Dritter verletzt, wird der Lizenzpartner die vertragswidrige und/oder gesetzwidrige Nutzung nach Aufforderung durch den Anbieter sofort einstellen.

§ 16 Datenschutz / Datensicherheit

Der Anbieter misst dem Schutz der Privatsphäre des Lizenzpartners höchste Bedeutung zu. Die Erhebung der Daten erfolgt selbstverständlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Daten des Lizenzpartners werden nicht an Dritte weitergegeben.

Aufgrund der Beschaffenheit des Internet kann der Anbieter nach dem derzeitigen Stand der Technik keine 100%ige Datensicherheit, insbesondere bei der Datenübertragung, garantieren. Der Lizenzpartner trägt somit die Verantwortung für das Risiko der Datenübertragung über das Internet und Speicherung der Daten auf im Internet zugänglichen Servern.

Des Weiteren kann der Anbieter die Daten des Lizenzpartners unter strikter Wahrung der Vertraulichkeit und ausschließlich zu Zwecken der technischen Administration, Fehlerbehebung und Abrechnung einsehen, ändern und löschen.

Weitere Einzelheiten zum Datenschutz und zur Datensicherheit können der Datenschutzerklärung entnommen werden.

§ 17 Rechtsstellung des Lizenzpartners

Der Lizenzpartner agiert in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Er verpflichtet sich, in der Öffentlichkeit nicht den Anschein zu erwecken, Angestellter des Anbieters zu sein oder die Berechtigung zu haben, im Namen des Anbieters Erklärungen abzugeben.

Der Lizenzpartner ist verpflichtet, selbst die zur selbständigen Ausübung seines Gewerbes notwendigen behördlichen Genehmigungen einzuholen und ordnungsgemäß Steuern und Abgaben zu zahlen.

Der Lizenzpartner tritt alle Rechte der über ihn registrierten Lizenzpartner- und Kundendaten an den Anbieter ab.

Der Lizenzpartner verpflichtet sich, negative Äußerungen über GooLux, die angebotenen Produkte und über den Anbieter selbst auch nach Beendigung des Lizenzpartnervertrags zu unterlassen.

§ 18 Provision

Für die Betreuung der Struktur von Lizenzpartnern und Kunden erhält der Lizenzpartner eine Provision die sich aus dem jeweils aktuellen Verdienstplan ergibt.

Die verbindliche Provisionsabrechnung erfolgt immer zum Ende eines jeden Monats und wird dem Lizenzpartner per Email an die bei GooLux hinterlegte Standard-Email-Adresse gesandt.

Der Anspruch auf Provisionsauszahlung besteht nur dann, wenn der Lizenzpartner sich innerhalb des Mindestnutzungszeitraums oder innerhalb eines Verlängerungszeitraums befindet. Ist der Lizenzpartner gemäß § 9 dieser AGB inaktiv, besteht kein Anspruch auf Provisionsauszahlung. Gleiches gilt, wenn der Lizenzpartnervertrag beendet ist.

Sollte der Anbieter den Provisionsplan anpassen, verpflichtet er sich, dies gemäß § 20 anzuzeigen.

Die Auszahlung der Provision erfolgt ausschließlich auf das vom Lizenzpartner angegebene Konto. Die bei der Provisionsauszahlung entstehenden Transaktionskosten gehen zu Lasten des Lizenzpartners. Des Weiteren erfolgt die Provisionsauszahlung innerhalb von 15 Werktagen nach Ablauf des einschlägigen Monats.

Die Abrechnung und Auszahlung der Provision kann nur dann mit Umsatzsteuer erfolgen, wenn der Lizenzpartner zuvor schriftlich und unter Einbeziehung eines schriftlichen Nachweises seines Finanzamtes mitgeteilt hat, dass er zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

Außerdem verpflichtet sich der Lizenzpartner, seine Kontodaten auf der Provisionsabrechnung noch vor der Provisionsauszahlung auf Richtigkeit zu überprüfen. Im Falle eines Datenmissbrauchs, ist der Anbieter unverzüglich zu informieren.

§ 19 Pflichten des Lizenzpartners

Alle Äußerungen des Lizenzpartners über GooLux, über die angebotenen Produkte und über den Anbieter selbst müssen, insbesondere bei der Werbung für GooLux oder für die angebotenen Produkte, mit den jeweils offiziell vorgegebenen Leistungsbeschreibungen (z.B. auf der jeweiligen Webseite) vereinbar sein.

Da der Lizenzpartner selbstständiger Gewerbetreibender ist, ist er für die Erfüllung der sich aus seiner Tätigkeit ergebenden gesetzlichen Pflichten selbst verantwortlich. Hierzu zählen insbesondere die Erfüllung der steuerrechtlichen Pflichten sowie die Verpflichtungen aus der Gewerbeordnung und dem Sozialversicherungsrecht.

Der Lizenzpartner verpflichtet sich, die Kontaktdaten der folgenden Personengruppen nicht für Werbezwecke bezüglich anderer Vertriebsunternehmen zu missbrauchen.

  • andere Lizenzpartner des Anbieters
  • Interessenten des Anbieters
  • Interessenten und Kunden der angebotenen Produkte (Produkte des Anbieters und Produkte einschlägiger Kooperationspartner des Anbieters)

Eine solche Vorgehensweise ist einem Abwerbeversuch gleichzustellen und schädigt den Ruf des Anbieters nachhaltig. Daher wird jeder Werbeversuch und jede Mitwirkung bei einem Werbeversuch durch einen Dritten gegenüber der vorgenannten Personengruppe, der direkt oder indirekt darauf abgestellt ist, eine Tätigkeit für ein anderes Vertriebsunternehmen aufzunehmen, als Abwerbeversuch angesehen. Ein Verstoß gegen diese Klausel ist ein Abmahngrund. Ein wiederholter Verstoß gegen diese Klausel stellt einen außerordentlichen Kündigungsgrund dar.

§ 20 Änderung des Verdienstplans

Der Anbieter behält sich vor, den Verdienstplan oder auch das gesamte Verdienstsystem zu ändern. Der Lizenzpartner erhält drei Monate vor Eintritt einer Änderung des Verdienstplans beziehungsweise des Verdienstsystems eine entsprechende Informations-Email an die bei GooLux hinterlegte Standard-Email-Adresse.

§ 21 Linienschutz für Lizenzpartner

Registriert sich ein Lizenzpartner innerhalb von zwei Monaten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erneut, so wird dieser wieder in die Struktur seines ursprünglichen Sponsors (derjenige, welcher das ursprüngliche Vertragsverhältnis vermittelte) eingegliedert.

§ 22 Strukturverlust

Mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses, unter der Maßgabe der in § 9 dieser AGB formulierten Regelung, verliert der Lizenzpartner unwiderruflich seine Struktur von akquirierten Kunden und Lizenzpartnern. Ein Provisionsanspruch besteht dann nicht mehr.
Die Struktur wird unter dem Sponsor der ausscheidenden Person eingegliedert.

§ 23 Schriftform / anwendbares Recht / Gerichtsstand

Alle Erklärungen, die im Zuge dieses Vertragsverhältnisses abgegeben werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (Brief, Email, Telefax).

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins deutsche Recht übernommene UN-Kaufrechts.

Sofern es sich beim Lizenzpartner um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Lizenzpartner und dem Anbieter das Landgericht Potsdam. Liefer- und Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.

§ 24 Änderung der AGB / salvatorische Klausel

Der Anbieter behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die abgeänderten Bedingungen werden dem Lizenzpartner per Email spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesandt. Einschlägig ist die bei GooLux hinterlegte Standard-Email-Adresse. Widerspricht der Lizenzpartner der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Email, gelten die geänderten AGB als angenommen. Der Anbieter wird dem Lizenzpartner in der Email, welche die geänderten Bedingungen enthält, noch einmal gesondert auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist hinweisen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll diejenige wirksame Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung, welche die Vertragsparteien ursprünglich verfolgten, am nächsten kommt.

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B. GooLux-Richtlinien

Die GooLux-Richtlinien beinhalten wichtige Arbeitsprinzipien und die Grundsätze lauterer geschäftlicher Handlungen. Insbesondere beim Versand von Emails über GooLux und bei der Erstellung von Webseiten über GooLux sind folgende Anweisungen zu beachten:

Nur solche Inhalte dürfen hochgeladen, gespeichert, zum Abruf bereit gehalten und/oder übermittelt bzw. verbreitet werden, für die der Lizenzpartner die dazu erforderlichen Rechte (insbesondere Urheber-, Leistungsschutzrechte und andere Immaterialgüterrechte) hat und die keine Rechte Dritter verletzen. Insbesondere muss der Lizenzpartner etwa erforderliche Urheber- und Leistungsschutzrechte oder Nutzungsrechte besitzen, die auch die Verwendung durch Dritte abdecken. Die Erstellung und Verbreitung von Raubkopien bzw. Kopien, die über das vom jeweiligen Urheber eingeräumte oder gesetzliche Kopierrecht hinausgehen, ist verboten. Der Lizenzpartner hat sich vor dem Hochladen, Speichern, Bereithalten zum Abruf und/oder Übermitteln bzw. Verbreiten von Inhalten über etwaige Immaterialgüterrechte zu erkundigen und bereits bei Zweifeln darauf zu verzichten.

Jeder Lizenzpartner von GooLux trägt die vollständige Verantwortung für seine Aktivitäten bei der Nutzung. Dies gilt insbesondere für die von ihm hochgeladenen, auf einem Anbieter-Server gespeicherten, zum Abruf bereit gehaltenen und/oder übermittelten bzw. verbreiteten Inhalte.

Der Lizenzpartner darf GooLux nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere nicht vorsätzlich oder fahrlässig zur rechtswidrigen Übermittlung und/oder Verbreitung von Inhalten.

Lizenzpartneraktivitäten, die darauf ausgerichtet sind, die Webseiten des Anbieters funktionsuntauglich zu machen oder zumindest deren Nutzung zu erschweren, sind verboten und können zivil- und strafrechtlich verfolgt werden.

Der Lizenzpartner verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden Jugendschutzvorschriften. Verboten ist insbesondere, Mitteilungen, Daten oder Inhalte hochzuladen, zu speichern, zum Abruf bereit zu halten, zu übermitteln oder zu verbreiten, die rechtswidrig sind, insbesondere mit beleidigendem, gewaltverherrlichendem, rassistischem, diskriminierendem oder pornographischem Inhalt. Verboten sind insbesondere Inhalte, die

  • rechtswidriges pornographisches oder obszönes Material beinhalten;
  • Krieg, Terror und andere Gewalttaten verherrlichen;
  • geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden;
  • Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind, in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen und/oder ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, ohne dass ein überwiegendes berechtigtes Interesse gerade an dieser Form der Berichterstattung vorliegt;
  • den Hass gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, dass Teile der Bevölkerung oder eine der vorbezeichneten Gruppen beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden;
  • grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Tiere in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrücken oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorganges in einer Würde verletzenden Weise darstellen;

oder

  • geeignet sind, andere zu verleumden, zu beleidigen, zu bedrohen oder jemandem übel nachzureden;
  • eine andere Person belästigen oder Belästigungen unterstützen;
  • die sexuelle oder gewalttätige Ausnutzung von Personen unterstützen;
  • Minderjährige zur Angabe personenbezogener Daten auffordern;
  • eine illegale oder unberechtigte Kopie des urheberrechtlich geschützten Werks einer anderen Person unterstützen, z.B. durch Bereitstellung von illegalen Computerprogrammen oder Links zu illegalen Computerprogrammen, Informationen zur Umgehung werkseitiger Kopierschutzvorrichtungen und illegalen Musikkopien oder Links zu illegalen Musikkopien;
  • das Versenden von "Junk-Mails", "Kettenbriefen" oder unaufgeforderten Massenmails, Sofortnachrichten, "Spimming" oder "Spamming" beinhalten.

Darüber hinaus ist die Verwendung anstößiger Inhalte und anderweitiger Darstellungen untersagt, deren Rechtswidrigkeit vermutet wird, aber nicht abschließend festgestellt werden kann.

Sollte ein Verstoß gegen diese Richtlinien erfolgen, werden die betroffenen Inhalte ohne Vorankündigung gelöscht bzw. unzugänglich gemacht und rechtliche Schritte gegen die entsprechende Person veranlasst. Bei Androhung oder Beginn eines Rechtsstreites über die Inhalte eines Lizenzpartners durch einen Dritten kann der Anbieter bis zur Klärung den Lizenzpartner-Account vorsorglich sperren, um Schaden abzuwenden.

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C. Urheberrecht

Die durch den Anbieter erstellten Inhalte und Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht.

Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet.

Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.

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GooLux-Infobox

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